Zulassung für ein Futtermittelunternehmen beantragen
Leistungsnummer: 99118061007000
Volltext
Futtermittelbetriebe nach Artikel 10 der VO (EG) Nr. 183/2005 benötigen eine Zulassung der zuständigen Stelle.
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Frist
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.