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Fischmehl, fischmehlhaltige Futtermittel, Blutprodukte oder Blutmehle, Di- und Tricalciumphosphate: Herstellung, Lagerung, Einsatz - Genehmigung

Volltext

Herstellung, Lagerung und Einsatz von Fischmehl, fischmehlhaltigen Futtermitteln, Blutprodukten oder Blutmehlen, Di- und Tricalciumphosphaten sind genehmigungspflichtig.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Erforderliche Unterlagen

Gewerbliche Hersteller: Antrag zur Genehmigung der Herstellung

Landwirte: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Frist

Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die Antragsformulare.

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 31.08.2010