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Aktuelle Preisnotierung von Schlachtvieh: Bekanntgabe

Leistungsnummer: 99110038037000

Volltext

Das Marktgeschehen auf dem Schlachtviehsektor ist aufgrund des ständigen Wechsels von Angebot und Nachfrage starken Schwankungen unterworfen. Zudem gibt es eine Vielzahl von Anlieferern und Abnehmern, was die Marktübersicht sehr erschwert. Um dennoch eine Markttransparenz zu gewährleisten, gibt es das Instrument der amtlichen Preisnotierung.

Die Überwachung basiert im Wesentlichen auf dem Vieh- und Fleischgesetz mit den entsprechenden Durchführungsverordnungen sowie dem Handelsklassengesetz mit den jeweiligen Verordnungen für die einzelnen Tierarten.

Die Notierungskommission ermittelt anhand der zusammengestellten Notierungsbögen die Preisspannen der jeweiligen Kategorien und Handelsklassen für die vorangegangene Woche von Montag bis Sonntag. Diese werden dann zusammen mit dem für die jeweilige Handelsklasse errechneten durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Demnach werden die für Rinder und Schweine gezahlten Preise der nach der 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungs-Verordnung (4. ViehFlGDV) meldepflichtigen Schlachtbetriebenan die zuständige Stelle gemeldet.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Die Meldung erfolgt nach vorgeschriebenem Muster jeweils wöchentlich. Die zuständige Stelle fasst die Meldungen zusammen und errechnet den durchschnittlichen gewogenen Auszahlungspreis in den jeweiligen Kategorien und Handelsklassen. Die Feststellungen werden am Dienstagmittag als Amtliche Preisfeststellung veröffentlicht.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 30.05.2023
Fachlich freigegeben durch:

Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Urheber

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