Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung
Volltext
Grundsätzlich müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) an dem Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei einrichten.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium