Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Kanzleipflicht nach Bundesrechtsanwaltsordnung

Volltext

Grundsätzlich müssen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte gemäß § 27 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) an dem Ort ihrer Zulassung eine Kanzlei einrichten.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Justizministerium

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal