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Führungszeugnis Erteilung im Onlineverfahren

Leistungsnummer: 99049001001003

Volltext

Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Zum Serviceportal

Erforderliche Unterlagen

  • elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Bei der Datenübermittlung wird zudem ein sicheres Verfahren verwendet, das dem modernsten Stand der Technik entspricht und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes und damit den Datenschutz gewährleistet.

Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis könnenSie auch persönlich bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.

Voraussetzungen

  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
  • Ausweis App 2

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bearbeitungsdauer

  • 14 Tag(e)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 22.02.2017
Fachlich freigegeben durch:

Pressemitteilung des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Kosten

  • Gebühr: 13,00 EUR (Vorkasse: nein)