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Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten: Verlängerung

Volltext

Die Ausführungsgenehmigung für fliegende Bauten kann auf Antrag um längstens fünf Jahre verlängert werden. Die Verlängerung wird im Prüfbuch erteilt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG - Genehmigungsstelle Fliegende Bauten.

Erforderliche Unterlagen

  • Prüfbuch
  • Mängelfreier Prüfbericht über die Anlage von einem Sachverständigen für fliegende Bauten

Kosten

Frist

Die Verlängerung der Ausführungsgenehmigung muss rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer beantragt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.11.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

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