Kinderzuschlag
Leistungsnummer: 99107016000000
Volltext
Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung