Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Kinderzuschlag

Leistungsnummer: 99107016000000

Volltext

Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.01.2017
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal