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Kinderzuschlag

Leistungsnummer: 99107016000000

Volltext

Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.01.2017
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsiches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

nicht angegeben

Kosten

nicht angegeben

Frist

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben