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Kinderzuschlag Zahlung

Leistungsnummer: 99107016079000

Volltext

Eltern und Alleinerziehende können einen Kinderzuschlag für ihre unverheirateten unter 25 Jahre alten Kinder bekommen, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt leben.


Die Höhe des Kinderzuschlages ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern und Kinder und beträgt maximal 185 Euro pro Monat und Kind. Die Höhe des Kinderzuschlages wird jährlich dynamisiert/angepasst, erstmals zum 01.01.2021.

Bezieher von Kinderzuschlag können zusätzlich für ihre Kinder Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten müssen keine Kita-Gebühren mehr zahlen.

Der Kinderzuschlag ist gegenüber den Leistungen nach dem SGB II eine vorrangige Leistung.

Alle weiteren Informationen wie z.B. Merkblätter, Antragsvordrucke, Antragspaket, Ansprechpartner vor Ort,den KiZ-Lotsen, mit denen man prüfen kann, ob ein Anspruch in Betracht kommen könnte und zur Online-Beantragung sind im Internet auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit .

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit.

Erforderliche Unterlagen

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Der Antrag auf Kinderzuschlag kann online gestellt werden. Alternativ kann der Papier-Antrag ausfüllt und an zuständige Familienkasse geschickt werden.

Hinweise (Besonderheiten)

Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter: www. familienkasse.de

Das Servicetelefon der Familienkasse steht von Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr unter folgender Rufnummer kostenfrei zur Verfügung: 0800 4 5555 30

Ansagen zu den Auszahlungsterminen für Kindergeld und Kinderzuschlag erhält man Rund um die Uhr unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 4 5555 33

Voraussetzungen

  • das Kind bzw. die Kinder leben im Haushalt des/der Antragstellers/-in, wobei das Kind unter 25 Jahre alt ist und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • für diese Kinder Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) bezogen wird
  • das Bruttoeinkommen der Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende)
  • der/die Antragsteller/-in hätte genug Geld für den Unterhalt seiner Familie, wenn diese zusätzlich zu seinem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würde

Verfahrensablauf

Mit Hilfe des sog. KiZ-Lotsen kann schnell und einfach berechnet werden, ob ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht.
Im Anschluss kann vorzugsweise ein Antrag auf Kinderzuschlag online gestellt werden.

Daneben besteht auch die Möglichkeit einen Papierantrag zu stellen.

Frist

Der Kinderzuschlag kann erst ab dem Monat der Antragstellung bewilligt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.08.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal