Gehörlosengeld
Volltext
In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Urheber
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit entfällt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Rechtsgrundlage(n)
Es gibt keine gesetzliche Regelung.