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Gehörlosengeld

Volltext

In Niedersachsen wird kein Gehörlosengeld gezahlt. In wenigen Bundesländern wird Ihnen als Gehörloser auf Antrag ein Gehörlosengeld zum Ausgleich von Mehraufwendungen gewährt, wenn ihr Wohnsitz in einem dieser Bundesländer liegt.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.09.2012
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit entfällt.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Rechtsgrundlage(n)

Es gibt keine gesetzliche Regelung.