Familienpflegezeit
Volltext
Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei Pflegefällen in der Familie. Beschäftigte können sich bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend