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Familienpflegezeit

Volltext

Die Familienpflegezeit unterstützt Angehörige bei Pflegefällen in der Familie. Beschäftigte können sich bis zu 24 Monate teilweise freistellen lassen.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 28.07.2017
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Urheber

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