Vollstreckung
Leistungsbeschreibung
Die Stadtkasse ist als Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung offener Forderungen zuständig. Hierbei handelt es sich sowohl um öffentlich-rechtliche (beispielsweise Steuern, Verwaltungs- oder Benutzungsgebühren) als auch um privatrechtliche (z.B. Schadenersatz, Kostenerstattungen) Forderungen.
Zu vollstrecken sind nicht nur eigene Forderungen, sondern im Rahmen der Amtshilfe unter bestimmten Voraussetzungen auch Forderungen anderer Gläubiger (andere Kommunen, Industrie- und Handelskammer, Beitragsservice, etc.)
Formulare
- Antrag auf Ratenzahlung(PDF-Datei: PDF, 113 kB, 21.02.2019, nicht barrierefrei)
Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz (NVwVG)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- div. Spezialnormen
Weitere Informationen
- Amtshilfe: Die Stadt Wolfenbüttel ist verpflichtet, auf Ersuchen anderen Behörden und öffentlichen Stellen Amtshilfe zu leisten und offene Forderungen gegen Einwohnerinnen und Einwohner des Stadtgebiets zu vollstrecken.
- Rundfunkbeitrag: Die Kommunen sind per Gesetz verpflichtet, offene Rundfunkbeiträge zu vollstrecken. Die Rechtmäßigkeit der Rundfunkbeiträge und deren Vollstreckung wird regelmäßig höchstrichterlich bestätigt. Einwendungen gegen deren Rechtmäßigkeit führen somit nicht zum Erfolg.
- Materiell-rechtliche Einwendungen gegen die zu vollstreckenden Forderungen sind beim Gläubiger zu stellen. Die Vollstreckungsbehörde ist hier nicht entscheidungsbefugt, benötigt jedoch Kenntnis von der Einwendung, um eine mögliche Aussetzung der Vollstreckung prüfen zu können.
- Die Vollstreckungsstelle ist ermächtigt, unter bestimmten Voraussetzungen Zahlungserleichterungen (Ratenzahlungen) zu gewähren. Die Gebühr für eine Ratenzahlung richtet sich nach der Höhe der Geldforderung. Sie beträgt mindestens 10 Euro und höchstens 100 Euro.
Öffnungszeiten auf einen Blick
Die Öffnungszeiten auf einen Blick
Für die Stadtverwaltung Wolfenbüttel gelten zwar allgemeine Öffnungszeiten, viele Ämter, Abteilungen oder Sachgebiete haben davon abweichend aber besondere Öffnungszeiten oder bieten Terminvereinbarungen an.
Wohngeldstelle: Weiterhin Antragsflut, weiterhin nur telefonisch erreichbar
Die Wohngeldstelle ist zur Zeit nur noch Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.
Rückfragen können auch per Mail (wohngeld@wolfenbuettel.de) oder auf dem Postweg gestellt werden.
Weitere Informationen: Wohngeldreform
Online-Terminvergabe
Seit 1. August 2021 bietet die Wolfenbütteler Stadtverwaltung Dienstleistungen mit Terminvergabe an. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet das mehr Komfort, weil lästiges Schlangestehen und längere Wartezeiten entfallen.
Am schnellsten kann ein Termin online unter der Online-Terminvergabe vereinbart werden. Dazu einfach die gewünschte Dienstleistung auswählen, Tag und Uhrzeit auswählen, Kontaktdaten eintragen und schon ist der Termin reserviert. Dieser wird im Anschluss auch per E-Mail mit weiteren Hinweisen bestätigt. Im Rahmen der Buchung kann auch gleich eingesehen werden, welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen. In der Bestätigung findet sich auch ein Link, um den Termin abzusagen, sollte etwas dazwischenkommen. Leider kommt es nämlich immer wieder vor, dass reservierte Termine nicht wahrgenommen beziehungsweise notwendige Unterlagen nicht mitgebracht werden. Dies ist aufgrund der weiterhin hohen Nachfrage nach Terminen umso ärgerlicher.
Das Vereinbaren von Terminen für die Dienstleistungen des Bürgerservices wird zwar weiterhin ausdrücklich empfohlen, der spontane Besuch des Rathauses ist aber auch wieder möglich. Allerdings muss dann eine eventuell auch längere Wartezeit eingeplant werden.
Allgemeine Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Davon abweichende Öffnungszeiten
Bürgeramt - Bürgerdienste
-
- Montag und Donnerstag: 8 bis 13 Uhr und 14 bis 18 Uhr
- Dienstag: 7.30 bis 13 Uhr und 14 bis 15 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 7.30 bis 13 Uhr
Bürgeramt - Wohngeld
- Die Wohngeldstelle ist ab sofort nur noch Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr telefonisch erreichbar. Rückfragen können auch per Mail (wohngeld@wolfenbuettel.de) oder auf dem Postweg gestellt werden.
Bauaufsicht und Denkmalschutz
- Montag bis Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Friedhofsverwaltung
- Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Donnerstag: zusätzlich 14 bis 15 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung
Stadtkasse und Vollstreckung
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Erreichbarkeit per E-Mail: stadtkasse@wolfenbuettel.de
Standesamt
- Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag: 8 bis 12 Uhr
- Dienstag geschlossen (auch keine telefonische Erreichbarkeit)
- Donnerstag Nachmittag: 14 bis 17 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Theaterkasse
- Montag bis Freitag: 10 bis 16 Uhr
Tourist-Information
- Montag bis Freitag: 9 bis 16 Uhr
- Samstag: 9 bis 13 Uhr
- Sonntag geschlossen
Seniorenservicebüro
- Montag bis Donnerstag: 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr
- Freitag: 9 bis 13 Uhr
Stabsstelle Integration
- Montag, Dienstag und Donnerstag: 9 bis 16 Uhr
- Mittwoch und Freitag: 9 bis 14 Uhr
- Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.
Stadtbücherei
- Montag: geschlossen
- Dienstag: 10 bis 18 Uhr
- Mittwoch: 10 bis 14 Uhr
- Donnerstag, Freitag: 10 bis 17 Uhr
- Samstag: geschlossen (ab Februar 2025: Jeden 1. Samstag im Monat: 10 bis 13 Uhr)
Vollstreckung und Stadtkasse
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Erreichbarkeit per E-Mail: vollstreckung@wolfenbuettel.de