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Geburtsurkunde Ausstellung

Leistungsnummer: 99027002012000

Volltext

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.

Zum Serviceportal

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland

    Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Ausstellung der Urkunde

    Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein)
  • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde

    Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)