Geburtsurkunde Ausstellung
Leistungsnummer: 99027002012000
Volltext
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
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Formulare
Rechtsgrundlage(n)
Urheber
Kosten
- Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 70,00 EUR (Vorkasse: nein) - Ausstellung der Urkunde
Gebühr: 15,00 EUR (Vorkasse: nein) - Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: 7,50 EUR (Vorkasse: nein)