Tourismus Förderung
Volltext
Die Maßnahme Tourismus trägt zur Erschließung der lokalen bis regionalen touristischen Entwicklungspotenziale bei und somit zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum. Die Maßnahme wird landesweit angeboten. Gefördert werden neben Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Analysen investive Vorhaben.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller.
Gefördert werden können:
- Analysen, Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Folgeabschätzungen
- Schaffung von kleinen Basis- und Attraktivitätsinfrastrukturen sowie Freizeitinfrastruktur,
- Hinweise auf Sehenswürdigkeiten, Ausschilderung von Wegen, Aufstellung von Erläuterungstafeln,
- Schaffung von Informations- und Vermittlungsstellen lokaler oder regionaler Tourismusorganisationen (Infrastruktur) im ländlichen Raum.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 %,
- bei sonstigen öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei anderen Zuwendungsempfängern 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Fördersätze können sich um 5 bzw. 10 Prozentpunkte erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
- Die Höchstförderung beträgt 200.000 Euro.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Voraussetzungen
- Das geplante Vorhaben liegt in einem Ort in Niedersachsen, der unter 10.000 Einwohner hat.
Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz