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Spezieller Arten- und Biotopschutz Förderung

Volltext

Mit der Maßnahme »Spezieller Arten- und Biotopschutz« werden investive, nicht-produktive Vorhaben unterstützt, die einen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Der Fokus liegt dabei auf der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000 sowie auf den Naturschutz- und Großschutzgebieten.

Ziel ist die Entwicklung und Wiederherstellung der charakteristischen Agrarlandschaft mit ihren vielfältigen Lebensraumstrukturen und typischen Lebensgemeinschaften von Tier- und Pflanzenarten. Der spezielle Arten- und Biotopschutz ist damit eine wichtige Ergänzung zu den umweltbezogenen Fördermaßnahmen, die direkt auf den landwirtschaftlich genutzten Flächen umgesetzt werden (Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen).

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN).

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Antragsfristen werden auf der Webseite zuständigen Stelle veröffentlicht.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Für diese Fördermaßnahme wird in der laufenden EU-Förderperiode kein weiteres Antragsverfahren angeboten, da die Mittel bereits vollständig gebunden sind.

Voraussetzungen

Die Projekte müssen einen Beitrag zur Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der biologischen Vielfalt leisten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der Sicherung des europäischen ökologischen Netzes Natura 2000, der Naturschutzgebiete sowie der Großschutzgebiete.

Gefördert werden nicht-produktive Investitionen. Die Fördermaßnahme gliedert sich dabei in die Teilbereiche »Spezielle Biotopschutzmaßnahmen« sowie »Spezielle Arten- und Artenhilfsmaßnahmen«.
Im Teilbereich »Speziellen Biotopschutzmaßnahmen« wird die Durchführung räumlich und zeitlich wechselnder investiver Biotopschutzprojekte gefördert. Förderfähig sind u. a. folgende Vorhaben:

  • einmalige und/oder im mehrjährigen Rhythmus vorgesehene Instandhaltungsmaßnahmen,
  • Erstinstandsetzungen (z. B. Entbuschungen, Entkusselungen, Entfernen von Vorwaldstadien),
  • Nachpflege von zuvor instand gesetzten Flächen mit möglicher anschließender extensiver Bewirtschaftung,
  • einmalige Anstaumaßnahmen (z. B. Grabenverschlüsse),
  • Errichtung von Verwallungen.

Im Teilbereich »Speziellen Arten- und Artenhilfsmaßnahmen« wird die Durchführung von zielgenauen sowie vielfältigen und/oder heterogenen  Artenschutz- und Artenhilfsprojekten für typische Arten der Feldflur gefördert. Hierzu zählen u. a.:

  • Vorhaben zum Feld- und Wiesenvogelschutz (z. B. Weihen-Arten, Ortolan, Wachtelkönig, Kranich, Feldlerche, Brachvogel, Uferschnepfe, Kiebitz)
  • Vorhaben zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten (z. B. Feldhase, Reptilien, Ackerwildkräuter)
  • Anlage und Pflege von wertvollen Kulturbiotopen (z. B. Hecken, Streuobstwiesen, Kleingewässer und Gräben)

Darüber hinaus ist auch das externe Projektmanagement zur ziel- und handlungsorientierten Durchführung der jeweiligen Maßnahme förderfähig.

Antragsberechtigte

  • Gebietskörperschaften (insbesondere untere Naturschutzbehörden)
  • Landschaftspflegeeinrichtungen und Einrichtungen zur Schutzgebietsbetreuung
  • Träger der Naturparke, Stiftungen und Naturschutzverbände
  • Wasser- und Bodenverbände

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.02.2019
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Urheber

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