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Kind an einer Realschule anmelden

Leistungsnummer: 99088003034003

Volltext

Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10 und ist eine inklusive Schule. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.

Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales.

Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule  oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.

Hinweise (Besonderheiten)

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.

Verfahrensablauf

Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule abgegeben werden, die das Kind besuchen soll. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldungen im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).  Je nach Schulträger kann die Anmeldung auch über das Formular des Schulträgers erfolgen.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule oder an die Schule, bei der Sie Ihr Kind anmelden wollen.

Voraussetzungen

  • Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in den Schuljahrgang 5 auf).
  • Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.

Bearbeitungsdauer

Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

  • Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
  • Onlineverfahren möglich: ggf. möglich - z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja

Rechtsbehelf

Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.04.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Kultusministerium

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal