Kind an einer Realschule anmelden
Leistungsnummer: 99088003034003
Volltext
Die Realschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 10. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine erweiterte Allgemeinbildung, die in allen Fächern über das Grundwissen hinausgeht. Das selbstständige Lernen und die Vermittlung verschiedener Lernmethoden stehen im Fokus. Im Rahmen der Berufsorientierung lernen die Schülerinnen und Schüler Berufe und Studiengänge kennen. Der Unterricht in der Realschule besteht aus Pflichtunterricht sowie aus Angeboten im Wahlpflichtunterricht und im wahlfreien Unterricht. Eine zweite Fremdsprache (in der Regel Französisch) wird als vierstündiger Wahlpflichtkurs ab dem 6. Schuljahrgang angeboten.
Die Realschule bietet im 9. und 10. Schuljahrgang einen berufspraktischen Schwerpunkt mit Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung, die Profile Fremdsprachen, Wirtschaft, Technik sowie Gesundheit und Soziales sowie im gymnasialen Angebot eine Vorbereitung auf den Besuch der gymnasialen Oberstufe an.
Am Ende der 10. Klasse können folgende Abschlüsse erworben werden:
- Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
- Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium, an einer Gesamtschule oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich für individuelle Fragen an die für Sie zuständige Schule.
Hinweise (Besonderheiten)
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Websites des Niedersächsischen Kultusministeriums.
Verfahrensablauf
Die Anmeldung an einer Realschule muss direkt bei der Realschule, die das Kind besuchen soll, abgegeben werden. Die Schulen haben hierfür feste Anmeldetermine. In Ausnahmefällen kann es sein, dass die Unterlagen auch mit der Post an die Schule geschickt werden können. Anmeldung im laufenden Schuljahr bei einem Schulformwechsel erfolgen in der Regel zum Halbjahr (pädagogische Gründe).
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Realschule, bei der Sie ihr Kind anmelden möchten.
Voraussetzungen
- Die Schülerin / der Schüler muss das 4. Schuljahr erfolgreich beendet haben (Ausnahme: Das Kind hat die 4. Klasse schon wiederholt. Dann rückt es in Jg. 5 auf).
Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen ihr Kind in der Realschule angemeldet haben.
Bearbeitungsdauer
Keine Bearbeitungsdauer, die Anmeldung erfolgt direkt in der Schule.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
- Die Schulen halten die erforderlichen Anmeldeformulare vor.
- Onlineverfahren möglich: ggf. möglich - z. B: pandemiebedingt (z. B. Download der Anmeldeunterlagen)
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: grundsätzlich ja
Rechtsbehelf
Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Kultusministerium