Zentrale ePoststelle zur Entgegennahme von eRechnungen
Leistungsnummer: 99120003261000
Leistungsbeschreibung
Seit dem 18. April 2020 haben Sie als Dienstleister für öffentliche Auftraggeber des Landes Niedersachsen (unter anderem Kommunen) die Möglichkeit, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu stellen.
Hierzu stehen Ihnen zwei Möglichkeiten der Übermittlung zur Verfügung: E-Mail und das Niedersächsische Antragssystem für Verwaltungsleistungen Online (NAVO).
Innerhalb des NAVO haben Sie die Möglichkeit, eine Rechnung zu erstellen oder eine bereits erstellte Rechnung hochzuladen. Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten.
- Elektronische Rechnungen per Mail schicken Sie bitte an erechnung@niedersachsen.de
- Erstellung oder Upload von elektronischen Rechnungen im NAVO: NAVO eRechnungsportal
Ihre elektronische Rechnung wird auf formelle Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Sie erhalten eine Bestätigung über den Eingang der Rechnung.
Anschließend wird sie dem Adressaten mit Hilfe der Leitweg-ID bereitgestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsteller durch den Auftraggeber bekanntgegeben und muss in der elektronischen Rechnung angegeben werden.
Die Leitweg-ID der Stadt Wolfenbüttel lautet 031580037037-0-96.
Über das Peppol-Netzwerk schicken Sie Ihre Rechnung bitte an die Peppol-ID 0204:03-0021200040-12.
Bitte beachten Sie, dass Sie als Rechnungssteller elektronische Rechnungen zehn Jahre lang digital und revisionssicher archivieren müssen.
Für die elektronische Rechnungsstellung im Land Niedersachsen wird der Standard XRechnung verwendet. Die Anforderungen dazu sind dem Standard XRechnung in der jeweils aktuellsten Version zu entnehmen. Dies bedeutet, dass Ihre Rechnungen maschinenlesbar abgebildet und eindeutig beschrieben sein müssen. Ein einfaches PDF reicht also nicht. Informationen zum Standard XRechnung finden Sie unter folgendem Link: XRechnung
Formulare
- Merkblatt eRechnung für Rechnungssteller(PDF-Datei: PDF, 226 kB, nicht barrierefrei)
Rechtsgrundlage(n)
- Niedersächsische Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr ( NERechVO )
- Niedersächsisches Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit ( § 6 Abs. 3 und 4 NDIG )
- EU-Richtlinie 2014/55/EU