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Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen

Leistungsnummer: 99022002017001

Volltext

Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.

Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen Anspruch auf BAföG
  • Sie sind in einem Internat untergebracht
  • Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
  • Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Nachweise zur Unterkunft

Kosten

Keine.

Frist

Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 14.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur 

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal