Zusatzleistungen Bewilligung in Härtefällen
Leistungsnummer: 99022002017001
Volltext
Sie erhalten Ausbildungsförderung (BAföG) in Höhe der gesetzlich festgelegten Pauschalen. Darüber hinausgehende Bedarfe erhalten Sie nur in Ausnahmefällen.
Wenn Sie in einem Internat untergebracht sind, können Sie für die Unterkunftskosten Zusatzleistungen beantragen.
Voraussetzungen
- Sie haben einen Anspruch auf BAföG
- Sie sind in einem Internat untergebracht
- Eine alternative Unterbringung ist nicht möglich
- Sie sind finanziell nicht in der Lage, die Unterkunftskosten selbst zu zahlen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweise zur Unterkunft
Kosten
Keine.
Frist
Sie sollten den Antrag spätestens in dem Monat stellen, in dem Ihre Ausbildung beginnt.
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Ämter für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur