Hundehaltung Anmeldung
Leistungsnummer: 99110009104000
Volltext
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht
eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Weitere Informationen
Die Höhe der Steuer beträgt jährlich, wenn nur ein Hund gehalten wird 90 Euro. Wenn zwei Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten und 114 Euro für den zweiten Hund. Werden drei und mehr Hunde gehalten werden: 90 Euro für den ersten Hund, 114 Euro für den zweiten Hund und 138 Euro für den jeden weiteren Hund fällig. Mit der Erhebung der Steuer werden neben den fiskalischen auch ordnungspolitische Zwecke verfolgt. Die Hundesteuer muss also auch von jedem Hundehalter bezahlt werden, um die Zahl der in der Stadt lebenden Hunde zu kontrollieren. Deswegen ist für den Zweithund und jeden weiteren Hund eine höhere Hundesteuer fällig als für den ersten.
Die Wolfenbütteler Steuermarke ist rund, silbermatt und mit dem Wappen der Stadt (in grün) versehen. Sie ist am Halsband des Hundes anzubringen. Die Hundemarke hat kein Jahresdatum aufgedruckt sondern nur noch eine Registrierungsnummer eingeprägt. Unter dieser laufenden Nummer ist der der Hund im Steueramt registriert. Sie dient sozusagen zum einen als Ausweis für den Hund und zeigt zum anderen, dass das Tier angemeldet ist.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der – sichtbar befestigten – Steuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Weitere Informationen:
Formulare
- Hundesteuer-Abmeldung
- Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat
- Hundesteuer-Anmeldung (Niedersachsen)
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Rechtsgrundlage(n)
- Kommunale Satzung
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur " Hundehaltung Abmeldung ".