Winterdienst
Leistungsbeschreibung
Der Winterdienst hat im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit sicherzustellen, dass bei Glätte und Schnee durch Streuen und Räumen die Straßen und Gehwege auch weiterhin sicher befahrbar bzw. begehbar sind.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, soweit es sich um den Winterdienst in der geschlossenen Ortslage handelt. Die Räum- und Streupflicht kann auf die Anwohner übertragen werden, wobei die Übertragung zumutbar sein muss.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach § 5 der Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsgebührensatzung).
- 70-02 Gebührensatzung für die Straßenreinigung in der Stadt Wolfenbüttel (Straßenreinigungsgebührensatzung)(PDF-Datei: PDF, 123 kB, 01.01.2024, barrierearm)
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.