Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
Leistungsnummer: 99079002026000
Volltext
Die Begründung der Lebenspartnerschaft wird mit einer Lebenspartnerschaftsurkunde beurkundet. Für die Beurkundung von im Ausland begründeten Lebenspartnerschaften gelten besondere Bedingungen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind z. B. abhängig vom Familienstand der Partnerinnen/der Partner oder ob Kinder vorhanden sind. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige und ledig sind jeweils:
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung zur Vorlage beim Standesamt, erhältlich bei der Meldebehörde (für Wolfenbütteler Bürgerinnen und Bürger kann diese im Standesamt ausgestellt werden)
- beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag
Im Falle von Vorehen/aufgelösten früheren Lebenspartnerschaften oder anderen Besonderheiten erfragen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen beim Standesamt.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Voraussetzungen
- Volljährigkeit beider Partner
Urheber
Kosten
- Gebühr: 40,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Bei Begründung der Partnerschaft bei einer anderen als der für die Anmeldung zuständigen Stelle fällt diese Gebühr zusätzlich an.
Gebühr: 25,00 EUR (Vorkasse: nein) - Begründung der Partnerschaft außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der zuständigen Stelle, ausgenommen bei lebensgefährlicher Erkrankung einer oder eines Erklärenden
Gebühr: 80,00 EUR (Vorkasse: nein)