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Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten

Leistungsnummer: 99102012002002

Leistungsbeschreibung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer (auch Objektsteuer genannt). Sie knüpft an das Eigentum, die Beschaffenheit sowie den Wert eines Grundstücks an. Sie wird von der zuständigen Stelle erhoben, auf deren Gebiet der Grundbesitz liegt. Steuerpflichtig ist der im Inland liegende Grundbesitz.

Grundbesitz sind

  • land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A),
  • Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B).

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Äquivalenzbetrag bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Die zuständige Stelle beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer. Liegt vom Finanzamt kein Bescheid über die Äquivalenzbeträge vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.

Ansprechpunkt

jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune

Formulare

  1. Hinweise zur Grundsteuer ab 01.01.2025

    © Stadt Wolfenbüttel

  2. Erteilung einer Einzugsermächtigung / SEPA-Lastschriftmandat

    © Stadt Wolfenbüttel

Rechtsgrundlage

Hinweise (Besonderheiten)

Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.

Verfahrensablauf

Nachdem das Finanzamt einen Bescheid über den Äquivalenzbetrag und einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, gegebenenfalls aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.

Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen. Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.

Voraussetzungen

Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.

Formulare

Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.08.2020
Fachlich freigegeben durch:

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Urheber

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