Grundsteuerbescheid für Grundstücke erhalten
Leistungsnummer: 99102012002002
Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, welches den Grund- bzw. Betriebsvermögen zugeordnet ist, ist dafür Grundsteuer zu zahlen – die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid.
Auf der Grundlage der von den Eigentümerinnen und Eigentümern mit der Grundsteuererklärung übermittelten Daten stellt das Finanzamt den Äquivalenzbetrag fest. Die Eigentümerinnen und Eigentümer erhalten einen Grundlagenbescheid vom Finanzamt. Der ermittelte Äquivalenzbetrag wird in einer nächsten Stufe mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl multipliziert. Das ergibt den Grundsteuermessbetrag. Die Eigentümerinnen und Eigentümern erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid.
Die zuständige Stelle beschließt mit der Haushaltssatzung den Hebesatz und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bildet die zu entrichtende Steuer.
Ansprechpunkt
jeweils zuständige hebeberechtigte Kommune
Formulare
Rechtsgrundlage
- Bewertungsgesetz (BewG) (bis 31.12.2024)
- Grundsteuergesetz (GrStG)
- Niedersächsisches Grundsteuergesetz (NGrStG)
- Abgabenordnung (AO)
- Haushaltssatzung unter Haushalt
- 37-2016 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Stadt Wolfenbüttel (Hebesatzsatzung) vom 19. Oktober 2016
Hinweise (Besonderheiten)
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür eine Grundsteuer B zu zahlen.
Verfahrensablauf
Nachdem das Finanzamt einen Bescheid über den Äquivalenzbetrag und einen Grundsteuermessbescheid erlassen hat, erteilt die Gemeinde Ihnen auf dieser Grundlage einen Bescheid über die Festsetzung der Grundsteuer B. Dieser Bescheid kann die Festsetzung der Grundsteuer für ein, gegebenenfalls aber auch für mehrere Kalenderjahre enthalten.
Ist in der Zukunft die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten, kann die Gemeinde die Grundsteuer auch durch öffentliche Bekanntmachung festsetzen. Die Grundsteuerzahlung ist nach den festgelegten Zahlungsterminen vorzunehmen.
Änderungen der rechtlichen oder tatsächlichen Verhältnisse am Grundstück wirken sich grundsteuerlich erst im Folgejahr aus. Verkaufen Sie bspw. Ihren Grundbesitz, wird der neue Eigentümer erst ab dem darauffolgenden Jahr grundsteuerpflichtig.
Landesamt für Steuern Niedersachsen - Grundsteuer B (Grundvermögen)
Voraussetzungen
Die Steuerpflicht tritt ein, wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind.
Formulare
Formulare: grundsätzlich keine; ggf. Einzugsermächtigung für die Gemeinde zur Teilnahme am Lastschriftverfahren
Onlineverfahren möglich: Erfragen sie dies bitte bei Ihrer Gemeinde.
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Rechtsbehelf
Grundsteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Grundsteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt (Wolfenbüttel)
Grundsteuerbescheid (als Folgebescheid für den Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes):
- Klage vor dem Verwaltungsgericht (Braunschweig)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern