Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern
Leistungsnummer: 99108001020000
Volltext
Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.
Geltungsbereich Bewohnerparkausweis
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde oder dem Landkreis, in deren Bereich sich Ihr Wohnsitz befindet.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis
- Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein) oder
- Zulassungsbescheinigung II (alt: Fahrzeugbrief)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bisherige Bewohnerparkausweis
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Formulare
- Nutzungserlaubnis(PDF-Datei: PDF, 5 kB, nicht barrierefrei)
Welche Gebühren fallen an?
30,70 Euro
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Beantragung ist innerhalb von 4 Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit möglich. Bitte buchen Sie sich frühzeitig einen Termin in unserem Online-Terminkalender.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
AG Kommunenredaktion