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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren

Leistungsnummer: 99012008001001

Volltext

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Online-Antrag

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Erforderliche Unterlagen

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.02.2013
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal