Personalausweis Meldung wegen Verlust
Leistungsnummer: 99008001014002
Leistungsbeschreibung
Bei Verlust des Personalausweises ist es sinnvoll, mit der Beantragung eines neuen Personalausweises noch in etwa drei bis vier Wochen zu warten.
Es ist möglich, dass der verlorene oder gestohlene Personalausweis bei der Wohnsitzbehörde oder dem Ausweisinhaber abgegeben wird.
In diesem Fall muss einen Wiederauffindenanzeige bei der Wohnsitzbehörde getätigt werden, da eine Nutzung des Personalausweises ansonsten problematisch werden könnte. Sollte die elektronische-Identitätsnachweis-Funktion (eiD-Funktion) gesperrt worden sein, muss auch diese für die Internetnutzung wieder entsperrt werden.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Ausweisbehörde im örtlichen Bürgeramt der kreis- oder regionsangehörigen Gemeinde, der kreisfreien Stadt oder der großen selbstständigen Stadt des Wohnsitzes.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Reisepass, Kinderreisepass oder Führerschein, falls vorhanden.
Frist
Die Meldung muss umgehend nach Feststellung des Verlusts erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Gleichzeitig mit der dann notwendigen Beantragung eines neuen Personalausweis es kann bei Bedarf zusätzlich ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Für einen neuen oder vorläufigen Personalausweis sind die entsprechenden Unterlagen, Fristen und Gebühren zu beachten.
Verfahrensablauf
Die betroffene Person informiert umgehend nach Feststellung des Verlusts persönlich ihr örtliches Bürgeramt oder eine Polizeidienststelle über den Verlust ihres Personalausweises.
Die Behörde nimmt die notwendigen Daten auf und händigt der betroffenen Person eine Durchschrift der Verlustmeldung aus.
Urheber
Kosten
Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.
- Bei Verlustmeldung
Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
Die Aufnahme der Verlustmeldung und die Aushändigung der Durchschrift an die betroffene Person dauert in der Regel wenige Minuten.