Reisepass Meldung wegen Verlust
Leistungsnummer: 99085001014003
Volltext
Ist der Reisepass nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige).
Es besteht keine Verpflichtung dazu, einen neuen Reisepass zu beantragen. Wird weiterhin ein Reisepass benötigt, muss ein neuer Reisepass beantragt werden. Die Ausstellung eines Ersatzdokumentes ist nicht möglich.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
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Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis, Kinderreisepass oder Führerschein, falls vorhanden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Die Meldung muss umgehend erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Was sollte ich noch wissen?
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.