Wohngeld erstmalig beantragen
Leistungsnummer: 99107023017000
Leistungsbeschreibung
Das Wohngeld wird nur auf Antrag von der zuständigen Stelle bewilligt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in dem/der die Antrag stellende Person ihren Wohnsitz hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Antragsformular
- Nachweise zum Einkommen
- Nachweis zur Miete oder Belastung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Gezahlt wird bei positivem Bescheid ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieherinnen und Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGB II) und Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII), wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
Ausführliche Informationen gibt es vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Vordruck Vermögenswerterklärung
- Anlage zum Antrag auf Gewährung von Wohngeld (Vermögenswerterklärung)(PDF-Datei: PDF, 221 kB, nicht barrierefrei)
Antragsformulare
- Antrag auf Mietzuschuss(PDF-Datei: PDF, 4.6 MB, 27.04.2023, barrierefrei)
- Antrag auf Lastenzuschuss(PDF-Datei: PDF, 5.4 MB, 27.04.2023, barrierefrei)
Formulare
- Wohngeldantrag für den Mietzuschuss
- Lastenzuschuss beantragen
- Angaben des Vermieters zum Wohnraum
- Fremdmittelbescheinigung
- Angaben zur Wohngeld-Lastenberechnung
- Antrag auf Stundung einer nichtverrechenbaren Überzahlung (Wohngeldrückforderung)
- Verdienstbescheinigung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss) - (Niedersachsen - Stand 01/2016)
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Vermögensverhältnisse
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Gemeinsames Sorgerecht
- Ergänzender Fragebogen zum Wohngeldantrag - Mittelpunkt der Lebensbeziehungen
- Entgeltliche Überlassung des Wohnraums an eine Dritte oder einen Dritten, insbesondere bei Untervermietung (Anlage zum Antrag auf Wohngeld) - Niedersachsen
- Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss für Personen, die nicht nur vorübergehend in einem Heim wohnen
- Allgemeine Angaben eines Haushaltsmitgliedes zu seiner selbständigen Tätigkeit - (Niedersachsen)
- Angaben zum Gewinn eines Haushaltsmitgliedes mit selbständiger Tätigkeit - (Niedersachsen)
Verfahrensablauf
In der Regel wird das Wohngeld für 12 Monate bewilligt.
Der Bewilligungszeitraum wird entsprechend verkürzt, wenn zu erwarten ist, dass sich die für die Leistung von Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse vor Ablauf von 12 Monaten verändern.
Ein Weiterleistungsantrag ist frühestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes möglich. Der Bewilligungszeitraum kann dem aktuellen Bescheid entnommen werden.
Voraussetzungen
- Sie sind Mieterin oder Mieter
- Leistung von Wohngeld als Mietzuschuss
- Sie sind Inhaberin oder Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung)
- Leistung von Wohngeld als Lastenzuschuss