Kircheneintritt: Erklärung
Leistungsnummer: 99073001022000
Volltext
Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- soweit vorhanden: Taufbescheinigung
- für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Finanzministerium
Verfahrensablauf
Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.
Urheber
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)