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Kircheneintritt: Erklärung

Leistungsnummer: 99073001022000

Volltext

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der maßgeblichen Kirchengemeinde.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung
  • für Verheiratete und in Lebenspartnerschaft lebende Personen: Eheurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 09.01.2014
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Finanzministerium

Verfahrensablauf

Von dem Kircheneintritt erfährt der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)