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Liste der Wasserwirtschaftssachverständigen: Eintragung

Volltext

Fachkundige Personen, die Pläne und Unterlagen für Wasserbehörden erstellen, werden in einer Liste bei der zuständigen Stelle eingetragen.

Personen, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaften gleichgestellten Staat rechtmäßig zur Erstellung von Plänen und Unterlagen für Verfahren vor Wasserbehörden berechtigt sind, gelten als fachkundige Personen, wenn sie vergleichbare fachliche Qualifikationen und praktische Erfahrungen aufweisen. Sie werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 21.02.2013
Fachlich freigegeben durch:

nicht angegeben

Zuständige Stelle

nicht angegeben

Voraussetzungen

nicht angegeben

Formulare

nicht angegeben

Bearbeitungsdauer

nicht angegeben

Verfahrensablauf

nicht angegeben

Hinweise (Besonderheiten)

nicht angegeben

Rechtsbehelf

nicht angegeben