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Erlaubnis zum Führen eines Fachanwaltstitels

Volltext

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte benötigen eine Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung "Fachanwältin" oder "Fachanwalt".

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2015