Behinderung Beratung
Leistungsnummer: 99015004018000
Volltext
Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung , zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der A usstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie