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Behinderung Beratung

Leistungsnummer: 99015004018000

Volltext

Bei Fragen hinsichtlich der amtlichen Feststellung einer Behinderung , zu entsprechend der festgestellten Behinderung zustehenden Nachteilsausgleichen, dem Ausstellen und Verlängern von Schwerbehindertenausweisen und den Voraussetzungen für die unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr und/oder der Befreiung/Ermäßigung von der Kraftfahrzeugsteuer und der A usstellung des Beiblattes mit oder ohne Wertmarke wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Mehr Informationen zum Thema "Menschen mit Behinderung" finden Sie auf der folgenden Internetseite:

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.10.2018
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal