Unternehmenskarte erneuern
Leistungsnummer: 99084013000000
Volltext
Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie
- als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise
- als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person
eine Folgekarte beantragen.
Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen. Den Antrag können Sie frühestens 6 Monate vor dem Ablaufdatum stellen.
Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Erforderliche Unterlagen
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
- Abgabe: 34,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Die Erneuerung der Unternehmenskarte kann frühestens sechs Monat vor Ablauf neu beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Urheber
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt beim staatlichen Gewerbeaufsichtsamt.
Voraussetzungen
- Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
- Ihr Unternehmen besitzt bereits eine Unternehmenskarte, die erneuert werden muss.
Formulare
Nicht angegeben
Verfahrensablauf
Nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsbehelf
Nicht angegeben