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Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige

Leistungsnummer: 99050147001000

Volltext

Wer

  • Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
  • Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg

gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.

Weitere Informationen:

  • Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen: Erteilung
  • Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.

Erforderliche Unterlagen

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Frist

Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2015
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr

Urheber

List-ID 407 (Positivliste 4.7; Stand: 01.07.2015)