Beförderung von Briefsendungen und Paketen: Anzeige
Leistungsnummer: 99050147001000
Volltext
Wer
- Briefsendungen mit einem Einzelgewicht von mehr als 1.000 Gramm und
- Pakete mit einem Einzelgewicht von nicht mehr als 20 kg
gewerbsmäßig für andere befördert, muss dies schriftlich bei der zuständigen Stelle anzeigen. Eine Lizenz ist nicht erforderlich. Auch die Änderung und Beendigung des Betriebs ist anzeigepflichtig.
Weitere Informationen:
- Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen: Erteilung
- Betrieb eines Paketbeförderungsdienstes: Anzeige
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Bundesnetzagentur.
Erforderliche Unterlagen
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Frist
Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs müssen innerhalb eines Monats angezeigt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Urheber
List-ID 407 (Positivliste 4.7; Stand: 01.07.2015)