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Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung

Leistungsnummer: 99107008070000

Volltext

Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":

  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
  • Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
  • Meldebescheinigung
  • Sofern erforderlich:
    • Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
    • Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht

Frist

Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

SWR

Voraussetzungen

  • Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
    • als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
    • in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
    • aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)