Erteilung von Informationen zum Personalausweis
Leistungsnummer: 99008001013000
Urheber
Volltext
Die Personalausweisbehörde informiert bei Antragstellung über den Personalausweis.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
Hinweise (Besonderheiten)
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Ansprechpunkt
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.
Zuständige Stelle
Die Personalausweisbehörde ist die zuständige Behörde, die für die Ausstellung, Verwaltung und Kontrolle von Personalausweisen verantwortlich ist. In Deutschland ist das in der Regel das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde des jeweiligen Wohnortes.