Löschung der Registrierung als beruflicher Betreuer/Betreuerin beantragen
Leistungsnummer: 99602009064000
Urheber
Volltext
Möchten Sie Ihre Registrierung als berufliche Betreuerin oder berufliche Betreuer löschen lassen? Dann müssen Sie einen Antrag auf Löschung bei der zuständigen Stammbehörde stellen.
Die Löschung der Registrierung führt dazu, dass Sie nicht mehr als beruflicher Betreuer anerkannt sind und für Betreuungen, die Sie dennoch weiter führen als ehrenamtlicher Betreuer - mit allen Pflichten - gelten und keine Vergütung mehr erhalten Die Stammbehörde löscht die Registrierung im Todesfall von Amts wegen, sobald sie Kenntnis vom Todesfall erlangt.
Voraussetzungen
Sie müssen als beruflicher Betreuer oder berufliche Betreuerin registriert sein.
Erforderliche Unterlagen
Sie stellen einen schriftlichen Antrag auf Löschung der Registrierung bei Ihrer Stammbehörde und teilen mit, ob und wo Sie noch Betreuungen führen.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Löschung kann von Ihnen als Berufsbetreuer selbst gestellt werden. Im Todesfall des Berufsbetreuers können Angehörige, Erben, Mitbetreuer, Betreuungsvereine die zuständige Stammbehörde informieren.
- Der Antrag auf Löschung der Registrierung wird bei der zuständigen Stammbehörde schriftlich eingereicht.
- Nach der Löschung informiert die Stammbehörde die betroffenen Betreuungsgerichte und Betreuungsbehörden, sofern Sie bei Antragstellung noch berufliche Betreuungen führen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Es gibt keine Rechtsbehelf.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium (MJ)