Änderungen im Bestand der beruflich geführten Betreuungen mitteilen
Leistungsnummer: 99602009101001
Urheber
Volltext
Als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer sind Sie verpflichtet, Änderungen im Bestand der von Ihnen geführten Betreuungen der Stammbehörde mitzuteilen. Sie müssen alle sechs Monate ihren aktuellen Bestand sowie die Bestandsänderungen (Zu- und Abgänge) der Stammbehörde melden auch wenn sich keine Änderungen ergeben haben.
Wenn sich Änderungen bei Ihnen ergeben, die sich auf Ihre Registrierung auswirken können, müssen Sie dies unverzüglich der Stammbehörde mitteilen.
Voraussetzungen
- Sie sind als berufliche Betreuerin oder beruflicher Betreuer registriert.
- Mitteilung der Änderungen Ihres Betreuungsbestandes alle Änderungen, die sich auf die Registrierung auswirken können
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Verfahrensablauf
Änderungen im Betreuungsbestand können Sie der Stammbehörde schriftlich mitteilen.
- Melden Sie jede Änderung im Betreuungsbestand an die Stammbehörde.
- Geben Sie alle relevanten Informationen zu den Änderungen unter Nennung der jeweiligen Aktenzeichen und der zuständigen Gerichte an.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Justizministerium