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Eine Beschwerde zu einem technischen Aufsichtssystem anzeigen

Leistungsnummer: 99089163261000

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Volltext

Wenn Sie feststellen, dass Sie bei der Verwaltung von Spielerdaten (zum Beispiel Limit ändern oder Änderung von Spielerdaten) keinen Zugriff auf den entsprechenden Account oder Zentraldateien haben, informieren Sie die gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder mit Ihrem Hinweis.

Ihre Beschwerde könnte sich beispielsweise auf Folgendes beziehen:

  • Einzahlung tätigen
  • Limit ändern
  • Spieler AKTIV setzen
  • Spieler anlegen
  • Spieler INAKTIV setzen
  • Spieler löschen
  • Spielerdaten ändern
  • SpielerID ändern
  • SpielerID finden

Relevanz haben Hinweise zu Erreichbarkeit der Zentraldateien im Bereich Pferde- und Sportwetten, Lotterien, Online-Poker oder virtuelle Automatenspiele.

Ansprechpunkt

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Zuständige Stelle

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung - Glücksspielaufsicht in der Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland).

In der Rolle der inhaltlichen Verantwortung ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde zuständig.

Voraussetzungen

Sie haben ein Problem beim Zugriff auf oder der Änderung von Daten im technischen Aufsichtssystem der Glücksspielbehörde.

Erforderliche Unterlagen

Optional: Belege für den Vorfall (in verschiedenen gängigen Dateiformaten möglich)

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt von 1 Stunde bis zu 1 Tag.

Verfahrensablauf

Einen Hinweis können Sie online oder schriftlich abgeben und auf Wunsch vollständig anonym bleiben.

Wenn Sie Ihren Hinweis online übermitteln wollen:

Ihren Hinweis zum Schwerpunkt Erreichbarkeit der Zentraldateien beschreiben Sie kurz und prägnant im Hinweisgeber-System.

Sie erhalten vom System nach Versand Ihres Hinweises eine Referenznummer, die Sie verwenden können, um ergänzende Informationen an die zuständige Behörde online oder postalisch zu übermitteln.

Das Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, ein anonymes Postfach einzurichten. In diesem Postfach wird der abgegebene Hinweis und gegebenenfalls Ergänzungen gespeichert und die zuständige Behörde kann Ihnen hierüber Rückmeldungen zukommen lassen.

Hinweise können Sie grundsätzlich auch schriftlich an die zuständige Behörde übermitteln.

Sofern Sie als hinweisgebende Person vollständig anonym bleiben möchten, müssen Sie darauf achten, dass Ihre Angaben oder Datei-Uploads keinerlei Rückschlüsse auf die Person zulassen.

Das Hinweisgebersystem ist nicht geeignet, um polizeiliche Anzeige zu erstatten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinsamem Glücksspielbehörde der Länder.

Hinweise (Besonderheiten)

Es handelt es sich hier um ein Hinweisgebersystem. Sie können darüber keine polizeiliche Anzeige erstatten.

In Rolle der formalen Sichtung und Freigabe (begleitende Fachbehörde im Umsetzungsland) ist das niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung zuständig. Für Hinweisabgaben über den Online-Dienst inhaltlich zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder.

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.11.2025
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung