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Rundfunkbeitrag im nicht privaten Bereich Änderung beitragsrelevante Sachverhalte

Leistungsnummer: 99107045011002

Urheber

Volltext

Als Unternehmen, Institution, Selbständiger oder Freiberufler zahlen Sie den Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen.

Die Änderung der Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen teilen Sie bitte über das Änderungsformular mit. Änderungsmitteilungen zu der Anzahl der Beschäftigten oder der gewählten Zählweise müssen einmal jährlich bis zum 31. März eines Jahres erfolgen.

Ansprechpunkt

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Zuständige Stelle

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Voraussetzungen

  • Änderungsformular
  • Nur bei einer Minderung:
    • Nachweis über die Minderung von Kraftfahrzeugen, Hotel-/Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen.

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Formulare

Verfahrensablauf

Sie können beitragsrelevante Erhöhungen schriftlich per Post oder telefonisch dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio mitteilen. Beitragsrelevante Minderungen müssen Sie schriftlich per Post mit Nachweisen melden.

Schriftlich per Post:

  • Sie öffnen das PDF-Änderungsformular, füllen es aus, drucken es aus und unterschreiben es.
  • Dann schicken Sie es per Post an den Beitragsservice.
  • Bei beitragsrelevante Minderungen fügen Sie zusätzlich die entsprechenden Nachweise bei.

Telefonisch:

  • Rufen Sie die Telefon-Hotline des Beitragsservice an und gehen Sie das Dokument gemeinsam mit einer Ansprechperson durch.

Hinweise (Besonderheiten)

  • Als Unternehmen, Institution, Selbstständiger oder Freiberufler wird der Rundfunkbeitrag entsprechend der Anzahl der beitragspflichtigen Betriebsstätten, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen gezahlt.
  • Unternehmen, Institutionen, Selbstständige oder Freiberufler können beitragsrelevante Änderungen mitteilen
  • zuständig: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

keine Angabe

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 03.02.2026
Fachlich freigegeben durch: 03.02.2026