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Daten zu Erhebungen im Baugewerbe an das Landesamt für Statistik übermitteln

Leistungsnummer: 99100111111000, 99100112111000, 99100112111001, 99100112111002, 99100113111000, 99100114111000, 99100114111001, 99100114111002, 99100115111000, 99100115111001, 99100115111002, 99100118111000

Urheber

Volltext

Wenn Ihr Unternehmen dem Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe angehört, können Sie zur Teilnahme an statistischen Erhebungen verpflichtet sein . In den einzelnen Statistiken müssen u.a. Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Entgelten, Arbeitsstunden, zur Auftragslage sowie zu Investitionen gemacht werden.

Ansprechpunkt

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Zuständige Stelle

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Voraussetzungen

Die Auswahl der berichtspflichtigen Unternehmen und Betriebe erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.

Erforderliche Unterlagen

Die Daten können Sie über ein Online-Formular eingeben oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.core übermitteln.

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.

Bearbeitungsdauer

Die übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) schnellstmöglich geprüft. Bei Bedarf wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.

Verfahrensablauf

Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Landesamt für Statistik zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Statistik Niedersachsen