Daten zu Erhebungen im Baugewerbe an das Landesamt für Statistik übermitteln
Leistungsnummer: 99100111111000, 99100112111000, 99100112111001, 99100112111002, 99100113111000, 99100114111000, 99100114111001, 99100114111002, 99100115111000, 99100115111001, 99100115111002, 99100118111000
Urheber
Volltext
Wenn Ihr Unternehmen dem Bauhaupt- oder Ausbaugewerbe angehört, können Sie zur Teilnahme an statistischen Erhebungen verpflichtet sein . In den einzelnen Statistiken müssen u.a. Angaben zu Umsatz, Beschäftigten, Entgelten, Arbeitsstunden, zur Auftragslage sowie zu Investitionen gemacht werden.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Voraussetzungen
Die Auswahl der berichtspflichtigen Unternehmen und Betriebe erfolgt anhand definierter Abschneidegrenzen.
Erforderliche Unterlagen
Die Daten können Sie über ein Online-Formular eingeben oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.core übermitteln.
Kosten
- Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Die Fristen werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen festgelegt und sind je nach Erhebung unterschiedlich.
Bearbeitungsdauer
Die übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) schnellstmöglich geprüft. Bei Bedarf wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.
Verfahrensablauf
Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Landesamt für Statistik zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Schreiben entnehmen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Statistik Niedersachsen