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Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit als Prüfsachverständiger für Brandschutz

Leistungsnummer: 99147014000000

Urheber

Volltext

Über den Antrag auf Anerkennung als Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige im Land Niedersachsen entscheidet die Niedersächisische Ingenieurkammer als Anerkennungsbehörde. Diese prüft anhand der eingereichten Unterlagen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Antragstellers bzw. der Antragstellerin.

Der Antrag auf Anerkennung muss die Fachbereiche und Fachrichtungen, für die die Anerkennung beantragt wird, enthalten. Zudem sind bisherige Anerkennungsverfahren in diesen Fachbereichen oder Fachrichtungen, auch in einem anderen Land, denen sich der Antragsteller oder die Antragstellerin bereits erfolglos unterzogen hat, ggf. nachzuweisen.

Ansprechpunkt

Ingenieurkammer

Zuständige Stelle

Ingenieurkammer

Voraussetzungen

  • Berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesens o.ä.
  • Nachweis einer mind. 2-jährigen Tätigkeit als Ingenieur oder Ingenieurin im Bereich sicherheitstechnischer Gebäudeausrüstung, Fachbereich Brandschutz
  • Kenntnisse über relevante Rechtsvorschriften und Regelwerke
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

Mit ausgefülltem schriftlichen Antrag sind folgende Nachweise einzureichen:

  • Lebenslauf mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung
  • je eine Kopie der Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse
  • der Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O oder P) oder ein gleichwertiges Dokument eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, wobei Nachweis oder Dokument nicht älter als drei Monate sein soll
  • Angaben über den Geschäftssitz und etwaige weitere Niederlassungen
  • Angaben über eine etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung oder Durchführung von Bauvorhaben ist
  • die Nachweise über die Erfüllung der besonderen Voraussetzungen für die Anerkennung in den jeweiligen Fachbereichen oder Fachrichtungen

Kosten

Gebührenrahmen 0 - 300 Euro

Frist

  • für den Antragsteller: keine, Anzeige vor Aufnahme der Tätigkeit
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen

Bearbeitungsdauer

mindestens 3 Monate

Verfahrensablauf

Die Anerkennung erfolgt auf schriftlichen Antrag.

  • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
  • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
  • Reichen Sie den Antrag bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein.
  • Der Antrag wird durch den Eintragungsausschuss bearbeitet (dieser gibt ggf. Erläuterungen bzw. Aufforderungen zum Nachreichen von Unterlagen).
  • Sie erhalten anschließend postalisch einen Bescheid des Eintragungsausschusses.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 27.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen