Erlaubnis zur Entnahme von Trichinenproben bei Wildschweinen und Dachsen beantragen
Leistungsnummer: 99110046005000
Urheber
Volltext
Wenn Sie Jägerin oder Jäger sind und Wildschweine und Dachse erlegen, müssen Sie die Tiere vor dem Verzehr oder vor der Abgabe an Andere amtlich auf Trichinen untersuchen lassen. Trichinen sind kleine Fadenwürmer, die sich als Parasiten in der Muskulatur von Säugetieren einnisten können. Besonders Wildschweine und Dachse können Träger sein.
Der Verzehr von trichinenbelastetem Wildfleisch kann schwere Erkrankungen beim Menschen verursachen. Durch eine Untersuchung wird die Sicherheit für Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet.
Nach erfolgter Untersuchung und negativem Ergebnis dürfen Sie das Wildfleisch als Lebensmittel verwenden beziehungsweise es an andere abgeben.
Sie können die Fleischprobe zur Trichinenuntersuchung auch selbst entnehmen. Dafür benötigen Sie eine Erlaubnis zur Probeentnahme. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Wohnortes durch:
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
beantragen.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Lebensmittelüberwachungsbehörde Ihres Wohnortes.
Erforderliche Unterlagen
- den Beleg der erforderlichen Kenntnisse (Schulungsnachweis oder ähnliches),
- Vorlage Ihres gültigen Jahresjagdscheines und
- Vorlage Ihrer erforderlichen Zuverlässigkeit
Kosten
Die Kosten für die amtliche Trichinenuntersuchung richten sich nach den jeweiligen Landesgebührenregelungen.
- GOVV VI.2.6.1
Abgabe: 29,00 EUR (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab.
Verfahrensablauf
Nach dem Bestehen der Jagdprüfung und Lösen des Jagscheines bedarf es einer zusätzlichen Schulung zur Entnahme der Trichinenprobe. Diese Nachweise legen Sie mit einem formlosen Antrag bei Ihrer für den Wohnort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde vor. Nach Erteilung der Genehmigung besorgen Sie sich Wildursprungsscheine und Wildmarken bevor Sie die ersten Proben bei der Untersuchungsstelle abgeben können.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Bereich Lebensmittelkontrolle