Sprungziele
Hauptmenü
Inhalt

Daten zu den Insolvenz- und Restrukturierungstatistiken übermitteln

Leistungsnummer: 99100086111000, 99100087111000, 99100089111000, 99100090111000, 99100091111000, 99100092111000

Urheber

Volltext

Im Rahmen der Insolvenzstatistik sind einerseits Gerichte sowie andererseits die für die jeweiligen Insolvenzverfahren zuständigen Insolvenzverwaltungen, Treuhänder/-innen sowie Sachwalter/-innen berichtspflichtig. Unter anderem werden Angaben zu Insolvenzforderungen, ggf. betroffenen Arbeitnehmer/-innen sowie zum finanziellen Ergebnis der Insolvenzverfahren erfragt.

Ansprechpunkt

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Zuständige Stelle

Landesamt für Statistik Niedersachsen

Voraussetzungen

Berichtspflichtig sind auf Basis des Insolvenzstatistikgesetzes in Verbindung mit dem Bundesstatistikgesetz die Insolvenzgerichte sowie die zuständigen Insolvenzverwaltungen, Treuhänder/-innen sowie Sachwalter/-innen.

Erforderliche Unterlagen

Die Daten können über ein Online-Formular (IDEV) oder über ein Softwaremodul mittels eStatistik.Core gemeldet werden.

Kosten

  • Abgabe: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Die Fristen sind je nach Erhebung unterschiedlich.

Bearbeitungsdauer

Die von Ihnen übermittelten Daten werden vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) zeitnah geprüft. Sollte es Rückfragen geben, wird sich das LSN mit Ihnen in Verbindung setzen.

Verfahrensablauf

Nach vorheriger Eingabe von Zugangsdaten werden für die Statistik relevanten Daten eingegeben und abschließend übermittelt. Ggf. sind nach Prüfung durch das Landesamt für Statistik vereinzelt noch Rückfragen zu beantworten.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt Hinweise/Besonderheiten. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 29.09.2025
Fachlich freigegeben durch:

Landesamt für Statistik Niedersachsen