Berichtspflichten zu Statistiken im Bereich Tourismus: Monatserhebung im Tourismus
Leistungsnummer: 99100135111000, 99100136111000, 99100164111000
Urheber
Volltext
Im Rahmen der monatlichen Tourismusstatistik müssen die berichtspflichtigen Beherbergungsbetriebe unter anderem Daten zur Anzahl der Gästeankünfte, Übernachtungen sowie zur Staatsangehörigkeit bzw. dem Herkunftsland der Gäste übermitteln.
Ansprechpunkt
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Zuständige Stelle
Landesamt für Statistik Niedersachsen
Erforderliche Unterlagen
Die Daten können über ein Online-Formular eingegeben werden, oder über ein Softwaremodul mit eStatistik.Core.
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Die Fristen sind je nach Statistik unterschiedlich.
Bearbeitungsdauer
Die Übermittlung Ihrer Daten wird Ihnen umgehend bestätigt.
Verfahrensablauf
Sie erhalten vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) ein Schreiben mit dem Hinweis auf Ihre Auskunftspflicht und der Frist zur Datenmeldung. Die Meldung erfolgt in der Regel elektronisch.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Heranziehungsbescheid kann Klage erhoben werden.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Statistik Niedersachsen