Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Genehmigung
Leistungsnummer: 99110090006000
Volltext
Für Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Ist die Genehmigung mit einer Befristung von weniger als fünf Jahren erteilt worden, können Sie bis zu zweimal um jeweils bis zu einem Jahr eine Verlängerung beantragen, sofern dadurch die Gesamtdauer des genehmigten Versuchsvorhabens fünf Jahre nicht überschreitet.
Ansprechpunkt
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Zuständige Stelle
Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Voraussetzungen
- Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
- Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs zu beantragen.
- Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
- Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
- Die Änderung ist vollständig beschrieben und ausreichend begründet.
Formulare
Nicht angegeben
Erforderliche Unterlagen
- Beschreibung und Begründung der Änderung einschließlich Angaben zum aktuellen Stand des Tierversuches
- Änderungs-NTP (Nichttechnische Projektzusammenfassung), wenn sich die Änderung auf die NTP auswirkt
- gegebenenfalls weitere Nachweise zu der beantragten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise
Kosten
Aufwandsabhängig
Frist
Im Fall eines Verlängerungsantrages müssen Sie diesen vor Ablauf der Genehmigung des Tierversuchs stellen.
Bearbeitungsdauer
20 - 40 Werktag(e)
ab Eingang des vollständigen Antrags; Im Einzelfall bis zu 55 Arbeitstage ab Eingang Ihres vollständigen Antrags
Verfahrensablauf
Reichen Sie den Antrag beim Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ein.
Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:
- Nach Eingang des Änderungsantrages im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
- Das LAVES prüft die Unterlagen.
- Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.
Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Änderungsbescheid.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Urheber
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalFachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesredaktion