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Änderungen genehmigter Tierversuchsvorhaben Genehmigung

Leistungsnummer: 99110090006000

Volltext

Für Änderungen an genehmigten Tierversuchsvorhaben, die sich nachteilig auf das Wohlergehen der Tiere auswirken können, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Ist die Genehmigung mit einer Befristung von weniger als fünf Jahren erteilt worden, können Sie bis zu zweimal um jeweils bis zu einem Jahr eine Verlängerung beantragen, sofern dadurch die Gesamtdauer des genehmigten Versuchsvorhabens fünf Jahre nicht überschreitet.

Ansprechpunkt

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 

Zuständige Stelle

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
 

Voraussetzungen

  • Es besteht eine gültige Tierversuchsgenehmigung, die geändert werden soll.
  • Sie sind berechtigt die Änderung dieses Tierversuchs zu beantragen.
  • Der Versuchsleiter und der stellvertretende Versuchsleiter zeichnen die Änderung mit.
  • Der Tierschutzbeauftragte hat keine Einwände gegen die Änderung.
  • Die Änderung ist vollständig beschrieben und ausreichend begründet.

Formulare

Nicht angegeben

Erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung und Begründung der Änderung einschließlich Angaben zum aktuellen Stand des Tierversuches
  • Änderungs-NTP (Nichttechnische Projektzusammenfassung), wenn sich die Änderung auf die NTP auswirkt
  • gegebenenfalls weitere Nachweise zu der beantragten Änderung wie beispielsweise Qualifikationsnachweise

Kosten

Aufwandsabhängig

Frist

Im Fall eines Verlängerungsantrages müssen Sie diesen vor Ablauf der Genehmigung des Tierversuchs stellen.

Bearbeitungsdauer

20 - 40 Werktag(e)

ab Eingang des vollständigen Antrags; Im Einzelfall bis zu 55 Arbeitstage ab Eingang Ihres vollständigen Antrags

Verfahrensablauf

Reichen Sie den Antrag beim Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) ein. 

Der Ablauf des weiteren Verfahrens ist nach Einreichung online oder per Post identisch:

  • Nach Eingang des Änderungsantrages im TLV erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Das LAVES prüft die Unterlagen.
  • Wenn erforderlich, erhalten Sie im Anschluss daran Rückfragen und fehlende Unterlagen werden gegebenenfalls nachgefordert.

Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, erhalten Sie einen Änderungsbescheid.

Hinweise (Besonderheiten)

Nicht angegeben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Urheber

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.04.2026
Fachlich freigegeben durch:

Landesredaktion