Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen beantragen
Leistungsnummer: 99050159020000
Rechtsgrundlage
Verfahrensablauf
Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
- Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
- Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
Sie beantragen erneut das Recht zum Führen einer SMC-B beim eGBR. Dafür füllen Sie das Antragsformular mit den Daten Ihrer Institution aus. Hierfür benötigen Sie eine in Ihrer Institution tätige Person mit elektronischem Heilberufsausweis sowie den Scan/das Foto eines Vertrags zur Leistungserbringung nach dem SGB V oder SGB XI (Versorgungsvertrag) Ihrer Institution und die Nummer der alten SMC-B. Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft. Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine E-Mail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer. Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen. Unabhängig vom gewählten Anbieter erhalten Sie ein vollwertiges Produkt. Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung vorlegen.
- Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
- Vorliegen einer Berechtigung zur Leistungserbringung
- Betriebsangehörige Person mit eHBA
- Vorhandensein einer SMC-B
- Zahlung der Verwaltungsgebühr
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag
- Scan oder ein Foto des Nachweises Ihrer Institution (zum Beispiel Vertrag, Bestätigung)
- IK (Institutionskennzeichen)Nummer
- Nummer der alten SMCB
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
- Ausgefüllter Antrag
- Scan oder ein Foto des Nachweises ihrer Institution zur Berechtigung einer Leistungserbringung im Sinne des SGB V (z. B. Vertrag, Bestätigung, etc.)
- IKNummer
- Nummer der alten SMCB
- eHBA-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Es ist ein Widerspruch zulässig. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster einzureichen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Karte hat eine Gültigkeit von 5 Jahren.
Unterstützende Institutionen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung