Ausnahmegenehmigung für gewerbliche Tätigkeiten von Steuerberatern Zulassung
Leistungsnummer: 99135010007000
Volltext
Steuerberatern oder Steuerbevollmächtigten ist die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit grundsätzlich verboten. Von diesem Verbot kann die Steuerberaterkammer Ausnahmen zulassen, wenn eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist.
Ansprechpunkt
Zuständig ist die Steuerberaterkammer Niedersachsen.
Erforderliche Unterlagen
- Erläuterung, warum durch die gewerbliche Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu erwarten ist (vgl. z.B. § 16 Abs. 1 BOStB)
- ggf. Gesellschaftsvertrag/Satzung
- ggf. Nachweis Versicherungsschutz für beabsichtigte Tätigkeit
- ggf. sonstige Nachweise (z.B. Gewerbeschein, Handelsregisterauszug, Organigramm)
Kosten
200,00 ¤
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Steuerberaterkammer Niedersachsen
Urheber
Nicht angegeben
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalZuständige Stelle
nicht angegeben
Voraussetzungen
nicht angegeben
Formulare
nicht angegeben
Frist
nicht angegeben
Bearbeitungsdauer
nicht angegeben
Verfahrensablauf
nicht angegeben
Hinweise (Besonderheiten)
nicht angegeben
Rechtsbehelf
nicht angegeben