Stadtmarkt 3-6
38300 Wolfenbüttel
Schulanfang: Anmeldung und Einschulung
Mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 werden alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September 2019 das sechste Lebensjahr vollendet haben, sowie die Kinder, die bisher vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind; diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig. Die Kinder werden von den Erziehungsberechtigten in der Grundschule angemeldet, in deren Einzugsbereich sie wohnen; im Bedarfsfall können die Erziehungsberechtigten durch Anruf in der nächstgelegenen Grundschule erfahren, welchem Schulbezirk ihr Wohnsitz zugeordnet ist.
Die Anmeldetermine der jeweiligen Schulen entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung:
08-2018 Anmeldung und Einschulung der Schulanfänger/-innen (PDF, 12 kB , 24.02.2018)