Stadtmarkt 3-6
38300 Wolfenbüttel
Grillen im öffentlichen Raum - Informationen
Der Rat der Stadt Wolfenbüttel hat in der Sitzung am 19. Juni 2019 beschlossen, das Grillen in öffentlichen Grünanlagen der Stadt Wolfenbüttel grundsätzlich im Rahmen eines Probebetriebes bis zum 31. Oktober 2020 zu erlauben.
Aufgrund des Natur- und Landschaftsschutzes sowie anderweitiger Nutzungszwecke ist das Grillen in einigen Bereichen allerdings weiterhin verboten. Auch offenes Feuer ist nicht gestattet.
Erlaubt ist das Grillen
- grundsätzlich in allen öffentlichen Grünanlagen, insbesondere im Seeligerpark und im Randbereich der Rasenfläche am Teichgarten
Nicht gestattet ist das Grillen
- in Landschaftsschutzgebieten (Lechlumer Holz und angrenzende Forsten, Wallanlagen, Okeraue zwischen Wolfenbüttel und Ohrum sowie das Fümmelser Holz)
- in öffentlichen Grünanlagen, die als Spielplätze, Bolzplätze oder als Sport- und Spielfläche auf Sportanlagen ausgewiesen sind
Bitte verwenden Sie ausschließlich feuerfeste Grillgeräte mit Gas oder Grillkohle. Achten Sie darauf, dass während des Grillens andere Personen nicht gestört werden und entsorgen Sie bitte die Abfälle ordnungsgemäß.